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Theoretische Ausbildung und Seminare
Wir führen die für Berufskraftfahrer alle fünf Jahre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung in unserer Fahrschule durch. Bilder davon findet ihr hier.
Seit 2010 bieten wir auch die beschleunigte Grundqualifikation an. Diese Grundqualifikation wird benötigt, wenn jemand neu die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE oder D/DE erwirbt und gewerblich fahren möchte. Nähere Informationen in der Fahrschule!
Wer ist zur Weiterbildung verpflichtet?
Seit 09.09.2008 greift das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie die Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV) für Busfahrer, per 09.09.2009 gilt sie auch für LKW-Fahrer. Die Gesetze sehen vor, dass gewerbliche Fahrer, die nach dem Stichtag ihre Fahrerlaubnis erwerben, eine Grundqualifikation durchlaufen und alle fünf Jahre eine Weiterbildungsveranstaltung absolvieren müssen. Nachgewiesen wird dies durch die Ziffer „95“ im Führerschein. Andernfalls droht ein Bussgeld von bis zu 5.000 EUR.
Die Grundqualifikation kann auf drei Arten erworben werden:
Wer gewerblich LKW fahren möchte und bisher noch keine Fahrerlaubnis C/CE besitzt, benötigt ab 09.09.2009 die Grundqualifikation! Sie entfällt für Fahrer, die voher schon die Fahrerlaubnis C/CE besassen. Für Busfahrer gilt dies schon seit dem 09.09.2008.
Die Weiterbildung bieten wir seit September 2009 an. Sie ist erstmals 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation bzw. bis 09.09.2013 für Busfahrer oder 09.09.2014 für LKW-Fahrer vorgeschrieben.
Wer seine Fahrerlaubnis vorher verlängern muss, der kann auch gleich die Weiterbildung absolvieren, um fortan die Fristabläufe synchron zu gestalten. Andererseits kann derjenige die erste Weiterbildung hinausschieben, bei dem die Verlängerung der Fahrerlaubnis bis einschliesslich 09.09.2016 (LKW) ansteht – er muss sie erst zu diesem Stichtag nachweisen.
Beispiel: Die LKW-Fahrer A und B müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 11.03.2016 (A) bzw. 10.10.2016 (B) verlängern lassen. A kann die Weiterbildung bis 11.03.2016 hinausschieben. B muss jedoch bereits bis 09.09.2014 die Weiterbildung nachweisen, da sein Stichtag für die Fahrerlaubnisverlängerung nach dem 09.09.2016 liegt.
Welche Ausnahmen gibt es?
Angehörige der Feuerwehr, Polizei, des Zolls, von Zivil- und Katastrophenschutzverbänden benötigen keine Grundqualifikation und müssen an keiner Weiterbildung teilnehmendie auf ihren Arbeitswegen Material zu den Einsatzorten befördern, benötigen keine Weiterbildung, wenn sie das Material zur Ausübung ihres Berufes verwenden und das Führen des Kraftfahrzeuges nicht ihre Hauptbeschäftigung darstellt
Wohl aber benötigt ein Fahrer, der die Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 besitzt, die regelmässige Weiterbildung. Wem ab 09.09.2009 die Fahrerlaubnis entzogen wird, der benötigt ab da auch die Grundqualifikation. Er muss sie aber kein zweites Mal absolvieren, falls er sie bereits hatte. Wer nach einer längeren Pause wieder gewerblich LKW fährt, benötigt den Eintrag der „95“ in der Fahrerlaubnis zum Nachweis der Weiterbildung. Wer die Fahrerlaubnis sowohl der Klasse D als auch der Klasse C besitzt, muss nur eine Weiterbildung absolvieren.
Bei grossen Speditionen ist es beispielsweise möglich, auch sogenannte „Inhouse-Schulungen“ durchzuführen. Die Schulungsveranstaltung findet dann in den Räumen der Spedition statt, allerdings müssen diese Räume vorher anerkannt werden.
Als Schwerpunkte der Weiterbildung werden geschult:
Artikel aus der "GT Extra" vom 23.09.09 anlässlich der ersten Weiterbildungsveranstaltung in unserer Fahrschule.